Letzte Aktualisierung: Februar 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Visual Science UN LTD (nachfolgend „Visual Science“ oder „Auftragnehmer“)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Visual Science gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Visual Science mit ihren Kunden über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Visual Science hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3 Visual Science schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer im vorgenannten Sinne zu handeln.

2. Gegenstand der Leistungen

2.1 Leistungsumfang
Visual Science erbringt Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion, insbesondere die Erstellung von Video-Testimonials, Schulungsvideos, HR-Filmen für Recruiting, Imagefilmen sowie sonstige videografische und filmische Leistungen. Inhalt und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder Vertrag. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines festen Projektpreises.

2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Visual Science deshalb ihre Leistungen nicht wie vereinbart erbringen oder abschließen, bleibt der Vergütungsanspruch von Visual Science unberührt.

2.3 Einsatz Dritter
Visual Science ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter (Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer) zu bedienen.

2.4 1–2 Personen am selben Drehort
Im vertraglich vereinbarten Preis ist grundsätzlich die Aufnahme von 1–2 Personen an einem einzigen Drehort (z. B. Interview-Situation) enthalten. Weitere Drehorte oder zusätzliche Personen, die nicht bereits vertraglich fixiert wurden, führen zu Mehrkosten und werden vorab mit dem Kunden abgestimmt und separat in Rechnung gestellt.

2.5 Drehs außerhalb des DACH-Raums
Dreharbeiten außerhalb des DACH-Gebietes (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind weltweit möglich, werden jedoch abweichend vom im Angebot genannten Festpreis gesondert vergütet. Visual Science informiert den Kunden hierüber rechtzeitig und legt dem Kunden vorab ein individuelles Angebot vor.

3. Vertragsschluss und Termine

3.1 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Visual Science und dem Kunden kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Die Annahme kann fernmündlich, per E-Mail, schriftlich oder in Textform (z. B. Online-Bestätigung) erfolgen.

3.2 Termine und Zeitpläne
Vereinbarte Ausführungs- oder Abnahmetermine sind keine Fixtermine, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich festgelegt. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden resultieren (z. B. verspätete Bereitstellung von Material, fehlende Rückmeldungen), verlängern die vereinbarten Fristen in angemessenem Umfang.

3.3 Verfügbarkeit von Kandidaten / Interviewpartnern

  • Sollte für ein Video-Testimonial, einen Imagefilm oder ein vergleichbares Projekt eine bestimmte Person (z. B. Mitarbeiter, Kundin oder Referenzgeber) benötigt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese Kandidatin oder diesen Kandidaten zeitgerecht zu organisieren.
  • Kann ein Kandidat innerhalb von drei Wochen nach entsprechender Aufforderung keinen verbindlichen Terminvorschlag unterbreiten, der eine zeitnahe Fertigstellung ermöglicht, darf Visual Science vom Kunden verlangen, einen Ersatzkandidaten zu benennen.
  • Verzögerungen, die aus der Nichtverfügbarkeit eines Kandidaten resultieren, gehen nicht zu Lasten von Visual Science. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
  • Sollte der Termin mit einem vorgesehenen Kandidaten so weit in die Zukunft geschoben werden müssen, dass das Projekt erheblich blockiert wird, so bleibt ein Vergütungsanspruch in Höhe der bereits geleisteten Anzahlung bestehen, falls Visual Science eine Fortsetzung des Projekts nicht mehr für sinnvoll erachtet.

3.4 Kunde findet keine Kandidaten
Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, geeignete Personen für ein Video-Testimonial, HR-Video oder ähnliches zu bestimmen, so bleiben die Zahlungsansprüche von Visual Science gemäß den vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen bestehen.

4. Abnahmebedürftige Leistungen und Feedbackprozesse

4.1 Abnahme
Soweit die Leistung von Visual Science als Werkleistung geschuldet ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.2 Mängelanzeige
Nach Vorlage des fertig produzierten oder teilfertigen (abnahmebedürftigen) Materials hat der Kunde dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen, zu prüfen und etwaige Mängel Visual Science in Textform (E-Mail genügt) mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Konsequenz bei fehlender Rückmeldung
Gibt der Kunde innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Frist keine Rückmeldung, gilt das produzierte Material als abgenommen. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderungen entfällt, es sei denn, Visual Science hat die Verzögerung zu vertreten.

4.4 Nachbesserung
Liegt ein wesentlicher Mangel vor, ist Visual Science berechtigt und verpflichtet, binnen angemessener Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Visual Science hat Anspruch auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche.

4.5 Mehrkosten durch Änderungswünsche
Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere nachträgliche Änderungswünsche, werden separat verhandelt und als zusätzlicher Festpreis in Rechnung gestellt.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung
Die im Angebot und/oder Vertrag genannten Festpreise sind verbindlich. Sie verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Visual Science stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.

5.2 Zahlungsmodalitäten: Anzahlung und Restzahlung

  • Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Projektpreises fällig.
  • Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss bzw. dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu zahlen, sofern nicht abweichend vereinbart.

5.3 Zahlungen in Bitcoin
Neben den üblichen Zahlungswegen (z. B. Banküberweisung) kann die Vergütung nach vorheriger Absprache mit Visual Science auch in Bitcoin erfolgen. Etwaige Transaktionskosten und Währungsschwankungen während der Zahlungsabwicklung trägt der Kunde.

5.4 Zahlungsverzug
Ist der Kunde im Zahlungsverzug, kann Visual Science gesetzliche Verzugszinsen geltend machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5.5 Folge von Zahlungsverzug / Einbehalt
Visual Science ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Ausbleiben der Anzahlung die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

6. Stornierung, Kündigung

6.1 Vertragliche Laufzeit
Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Bezahlung durch den Kunden. Eine freie Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung der Leistung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Visual Science insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug gerät oder seine wesentlichen Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.

6.3 Vergütungsanspruch bei Blockierung/Verzögerung
Muss das Projekt abgebrochen werden, ohne dass Visual Science hierfür verantwortlich ist, so verbleibt der Vergütungsanspruch in Höhe der bereits geleisteten Anzahlung.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang
Visual Science haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Visual Science nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in letzterem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

7.2 Haftungsausschlüsse
Visual Science haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dasselbe gilt für unvorhersehbare Hindernisse außerhalb des Einflussbereichs von Visual Science (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen etc.).

7.3 Freistellung bei Rechtsverletzungen
Stellt der Kunde Visual Science urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Fotos, Musikstücke, Logos) oder Personen (Kandidaten) zur Verfügung, versichert er, über sämtliche Rechte zur Nutzung im Rahmen des vorliegenden Vertrages zu verfügen bzw. alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt zu haben. Der Kunde stellt Visual Science von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

8. Nutzungsrechte und Herausgabe des Materials

8.1 Übergang der Rechte
Das Eigentum und die umfassenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den fertiggestellten Video- und Bildmaterialien (z. B. fertige Video-Testimonials, Imagefilme) gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen und Abnahme des Werkes auf den Kunden über, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Herausgabe des gesamten Materials
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das komplette, im Rahmen des Projekts entstandene Material (Fertigprodukte, soweit vereinbart auch Rohdateien), sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.

8.3 Bearbeitung, Weitergabe
Die Weitergabe oder Bearbeitung von durch Visual Science erstellten Materialien an bzw. durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Visual Science, sofern sie nicht bereits Inhalt des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks ist.

8.4 Referenznutzung
Visual Science darf fertiggestellte Arbeiten, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, zeitlich unbeschränkt zu Eigenwerbezwecken (z. B. im Portfolio oder auf der Firmenwebsite) verwenden, sofern der Kunde nicht in begründeten Ausnahmefällen schriftlich widerspricht.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Datenschutz
Visual Science verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und ggf. der Interviewpartner nur im Rahmen der vertraglichen Zwecke und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (EU-DSGVO, BDSG oder entsprechende UK-Datenschutzgesetze).

9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Individuelle Vereinbarungen und Schriftform
Individuelle Abreden, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Rechtswahl, Gerichtsstand (UK)
Diese AGB sowie alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht von England und Wales unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in England zuständig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz von Visual Science zuständige Gericht in England.

10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



Support

Telefon: +49 951 9943 9744
Mail: kontakt@visual-science.de